Abgewiesene Lohnbeschwerde Baselland!

Über 1000 Baselbieter Staats­angestellte haben sich im Februar dieses Jahres mit einer Beschwer­de gegen die Kürzung ihres Lohns um 1% gewehrt. Gemeinsam mit anderen Berufsverbänden hat sich auch der LRB an dieser Be­schwer­de beteiligt, leider ohne Erfolg. Stell­vertretend für alle diese Fälle hat das Kantonsgericht die Lohn­kürzungen von fünf Kantons­an­ge­stell­ten aus unterschiedlichen Berufs­gruppen unter die Lupe genommen. Sämt­liche Beschwer­den wurden in allen Punk­ten abgelehnt. Aus juristischer Sicht darf der Kanton die Löhne seiner An­gestell­ten ohne Än­derungs­kündigung des Arbeits­vertrags kürzen, weil diese Löhne nicht Verhandlungssache sind wie in der Privatwirtschaft, sondern in einem fixen Lohnschlüssel fest­gelegt werden. Matthias Scheurer vom VPOD befürchtet, dass nun die Schleuse für weitere Lohn­senkungen offen ist.