Logopädie in der Grundversorgung

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Organisationen der Logopädie als Leistungserbringer zugelassen. Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) genehmigt und Kenntnis von den Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) genommen.

Dies bedeutet, dass neu auch Gruppenpraxen möglich sind, in denen über die ZSR-Nummer der leitenden/anstellenden Logopädin abgerechnet wird.

Weitere Infos folgen.

Medienmitteilung Bund: Link