Baselbieter Landrat reagiert auf Interpellation zur Logopädie

Angesichts der Umsetzung der Vorlage „Integrative Schulung“ hat Miriam Locher in einer Interpellation („Bildungsqualität statt Abbau: Logopädie“, 2017-380) einige Fragen betreffend die Neuerungen für die Logopädischen Dienste in Baselland gestellt. Die Baselbieter Regierung nahm wie folgt zu den Fragen Stellung:
Gruppen- bzw. Einzelsetting: Das therapeutische Setting, ob Einzel- oder Gruppentherapie, leitet sich aus den festgelegten Therapiezielen ab und wird fachlich nach wie vor durch die Logopädinnen und Logopäden begründet.
Anzahl Lektionen, Anzahl Minuten: Die Logopädie ist mit 27 Lektionen nicht verändert worden. Gleichzeitig bleibt jedoch die tatsächlich zu leistende Therapiezeit unabhängig der auf 45 Minuten verkürzten Lektionendauer unverändert und muss bei einem Vollpensum dem Umfang von 27 x 50 Minuten entsprechen, bei Teilzeitpensen dem entsprechenden Anteil.
Zusätzliche Lektionen der Leitungen: Die Entlastung für Administration und Leitung Logopädie beträgt zwei Unterrichtsstunden.
Zuweisung zur Therapie: Die Logopädischen Dienste sind bezeichnete Fachstellen für die logopädischen Abklärungen. Sie stellen den logopädischen Bedarf fest. Über die Aufnahmen einer Speziellen Förderung – also auch der Logopädie – entscheidet jedoch die Schulleitung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.
Zukunftsplanung zum Angebot der Logopädie: Mit der Landratsvorlage „Bildungsqualität in der Volkschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung“ soll Logopädie als pädagogisch-therapeutische Massnahme rechtlich abgesichert werden. Für die Logopädie sollen angemessene finanzielle, personelle und räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Lektionen-Pool beträgt für je 570 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I 27 Lektionen. Der Berufsauftrag entspricht den Ausbildungs- und Qualitätsrichtlinien von Logopädie Schweiz (K/SLB).

Zur Beantwortung des Landrates BL